Quer einstieg - Der Ratgeber für's Quereinsteigen

Der Bildungsurlaub in den Quereinstieg

In den meisten Bundesländern wird Arbeitnehmern die Chance geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Möglichkeiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Quereinsteiger können diese Option nutzen, um sich etwa auf einem fremden Gebiet einzuarbeiten – damit der Quereinstieg leichter fällt. Diese Form der Fortbildung wird abhängig vom Bundesland als „Bildungsurlaub“ beziehungsweise als „Bildungsfreistellung“ bezeichnet.

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Der Bildungsurlaub in den Quereinstieg. Foto: Oliver Haja/pixelio.de

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Der Arbeitslohn wird in dieser Zeit zwar weitergezahlt, die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme muss der Arbeitnehmer jedoch selbst tragen.

Achtung! Bildungsurlaub ist in Deutschland Ländersache, das heißt, jedes Bundesland regelt individuell wer, wann und wie lange Anspruch auf die Freistellung hat.

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: In zwölf Bundesländern ist der Anspruch auf Bildungsurlaub im jeweiligen Landesgesetz verankertet und beträgt in der Regel fünf Arbeitstage pro Jahr – wobei auch die Möglichkeit besteht, den Bildungsurlaub gesammelt zu verwenden. Die Weiterbildung muss dabei nicht zwingend mit der derzeitigen beruflichen Tätigkeit übereinstimmen, was von den meisten Arbeitgebern jedoch als sinnvoll erachtet wird. Bildungsurlaub als Quereinsteiger bewilligt zu bekommen, ist daher nicht immer einfach.

Landesgesetze regeln Anspruch auf Bildungsurlaub

Da der Anspruch auf Bildungsurlaub durch die jeweiligen Landesgesetze festgelegt ist, kann eine Anfrage vom Arbeitgeber prinzipiell nicht verweigert werden. Trotzdem kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezüglich des Zeitpunktes und des Inhaltes des Bildungsurlaubes – teilweise werden diese auch vor Arbeitsgerichten ausgetragen.

Weicht die Maßnahme zu stark von Ihrer beruflichen Tätigkeit ab, müssen Sie mit Widerstand rechnen. Viele Arbeitgeber haben eine negative Einstellung zum Bildungsurlaub, was oftmals zu Verunsicherung und Verzicht führt. Es ist ratsam, bei diesem Thema nicht die Konfrontation zu suchen, sondern den jährlichen Bildungsurlaub zusammen mit dem Arbeitgeber in Hinblick auf die berufliche Weiterentwicklung zukunftsbezogen zu gestalten. Auch hier sind Sie als angehender Quereinsteiger gefragt. Planen Sie einen Quereinstieg in dem gleichen Betrieb, unterstützt Ihr Arbeitgeber Sie gegebenenfalls auch. Anders sieht die Situation aus, wenn Sie einen Branchenwechsel ins Auge fassen. In diesem Fall sollten Sie darüber nachdenken, den Bildungsurlaub selbst zu zahlen oder ihn nach dem Quereinstieg in einen neuen Beruf in Angriff zu nehmen.

Bundesländer bieten genaue Informationen zum Bildungsurlaub

Interessierte können sich aufgrund der unterschiedlichen Rechtslagen bei den entsprechenden Informationsseiten der Bundesländer informieren. In den meisten Ländern können Arbeitnehmer, Heimarbeiter sowie Auszubildende fünf Arbeitstage innerhalb eines Jahres für einen Bildungsurlaub nutzen, mit der Möglichkeit, mehrere Jahre zusammenzufassen.

Achtung! Die Antragstellung muss dabei mindestens sechs Wochen vor der Bildungsfreistellung erfolgen, mit Ausnahme des Landes Niedersachsen, wo vier Wochen ausreichen. Kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub besteht derzeit in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen.

Quereinsteiger in diesen Ländern sind gut beraten, sich mit Ihren Arbeitgebern dennoch über diese Möglichkeit zu beraten. Vor allem wenn Sie gerade quer eingestiegen sind, wird Ihr neuer Chef Interesse daran haben, Sie weiterzubilden.

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