Quer einstieg - Der Ratgeber für's Quereinsteigen

Förderungsmöglichkeiten für Quereinsteiger

Weiterbildungsmaßnahmen sind für jeden sinnvoll, denn sie fördern die berufliche Karriere. Gerade zum Quereinsteigen sind sie notwendig, um sich Kenntnisse und Fähigkeiten auf einem fachfremden Gebiet anzueignen.

Doch die Kosten für Lehrgangsangebote und Abschlüsse variieren stark und sind oftmals sehr hoch. Ein Vergleich der Förderungsmöglichkeiten für Quereinsteiger lohnt sich. Dabei gilt zu beachten, dass außer den reinen Lehrgangskosten oder Studiengebühren auch Nebenkosten, zum Beispiel für Studienmaterial, Prüfungen oder Berufskleidung, anfallen können. Die Finanzierung der Weiterbildung ist daher eine wichtige Angelegenheit.

Euromünzen

Förderungsmöglichkeiten für Quereinsteiger. Foto: Sara Hegewald/pixelio.de

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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Eine Möglichkeit der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Dieses Programm darf nicht mit dem Schüler-/Studenten-Bafög verwechselt werden. Tatsächlich ist eine Förderung über das AFBG auch dann möglich, wenn es bereits eine Förderung als Schüler, und unter Umständen auch als Student, gab. Über das AFBG besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung einer Aufstiegsweiterbildung etwa zum Meister, Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt oder Ähnlichem. Für Quereinsteiger ist dieses Förderprogramm eine gute Gelegenheit der Finanzierung, solange es sich bei der Maßnahme um einen beruflichen Aufstieg handelt.

Der angestrebte Abschluss darf einerseits nicht oberhalb der „Meister-Ebene“ liegen und führt andererseits entweder zu einem staatlichen oder einen Kammer-, also einem öffentlich-rechtlichen, Abschluss. Außerdem muss die Weiterbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Das AFBG fördert die Lehrgangsgebühren und trägt bei Vollzeitlehrgängen auch einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Der Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren ist einkommens- und vermögensunabhängig und enthält eine nicht rückzahlbare Unterstützung von 30,5 Prozent sowie ein zunächst (bis zu sechs Jahren nach Beendigung der Maßnahme) zins- und tilgungsfreies Darlehen. Letzteres kann, muss aber nicht, in Anspruch genommen werden. Bei Bestehen der Prüfung werden 25 Prozent des Darlehens erlassen. Die Fördermittel für die Lehrgangsgebühren können – auch rückwirkend – bis zum letzten Tag der Fortbildung beantragt werden.

Bildungsprämie

Auch eine Bildungsprämie kann dabei helfen, die berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Diese können Arbeitnehmer und Selbstständige erhalten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Einkommen nicht über 20.000 Euro liegt. Für Sie als Quereinsteiger sind die Chancen, gefördert zu werden, hoch; vor allem, wenn Sie während der Weiterbildung noch in Ihrem erlernten Beruf tätig sind. Mütter und Väter, die sich in Elternzeit befinden, können ebenfalls einen Gutschein erhalten. Die Höhe dieser Prämie beläuft sich auf maximal 50 Prozent der Weiterbildungskosten und darf 500 Euro nicht überschreiten. Während der zweijährigen Förderphase kann jeder Teilnehmer maximal einen Prämiengutschein erhalten. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch die vorhergehende Inanspruchnahme einer Beratung. Für Quereinsteiger ist wichtig, dass Sie die Notwendigkeit ihrer Situation darstellen, denn ein Rechtsanspruch auf die Beratung und Prämie besteht nicht.

Begabtenförderungsgesetz

Die Finanzierung der Weiterbildung kann auch durch gute Leistungen gefördert werden. Das Begabtenförderungsprogramm wendet sich an Personen unter 25 Jahren – wobei besondere Ausfallzeiten wie Mutterschutz, Wehrdienst, Zivildienst oder soziale Dienste berücksichtigt werden. Um eine Förderung zu erhalten, darf der Durchschnitt in allen Abschlusszeugnissen nicht schlechter als 1,9 sein. Pro Person steht ein Förderbetrag von bis zu 5.100 Euro zur Verfügung.

Landes-und Bundesprogramme

Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungsmaßnahmen gibt es für Quereinsteiger viele, einige davon bestehen jedoch nur auf Landesebene – so wie der Bildungsurlaub. Fast alle Bundesländer haben landesspezifische Förderprogramme unter Einbeziehung von ESF-Mitteln, mit denen die Weiterbildung von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Betrieben gefördert werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Rubrik.

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